Immobilien Bewertungen
Immobilien Bewertungen
Beratung & Kaufempfehlung
> Besichtigen;
> Baumängel feststellen;
> Mängel Bewerten;
> Feststellungen dokumentieren;
> Wertberechnung erstellen;
> Kaufempfehlung ( ja ) & ( nein ) abgeben;
Baumängel beim Innenausbau
Die 10 häufigsten Mängel:
Risse in Putz und Mauerwerk
Undichte Fenster- und Türlaibungen
Undichtigkeit in der Dampfsperre/Dampfbremse
Unzureichende Lüftung des Rohbaus
Undichter Keller
Rissige Holzbalken
Schlecht gegossener Estrich
Lüftungsanlage undicht
Heizung falsch eingestellt/bemessen
Baumängel beim Innenausbau
Diese Infos stelle ich als Gutachter selbst für sie zusammen:
- Der Wert des Grundstücks pro Quadratmeter in der betreffenden Bodenrichtwertzone (Bodenrichtwertkarte)
- Anhand der Grundstücksmarktberichte der lokalen Gutachterausschüsse mache ich mir ein Bild über die erzielten Preise ähnlicher Objekte in der Nachbarschaft.
- Ich beurteile die konkrete Lage. Dazu gehört auch die Infrastruktur, also die Verkehrsanbindung, die Versorgung mit Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten und Apothekern sowie die Entfernung zu Kitas und Schulen.
- Ich als ihr Gutachter prüfe den Zustand des Gebäudes vor Ort. Wichtig sind besonders die Heizung, das Dach, sowie Wasser- und Stromleitungen. Auch die Substanz der Fassade, der Fenster und der Zustand der Kellerräume sind ausschlaggebend für die Wertermittlung. Minuspunkte gibt es für Feuchtigkeit, Schimmel, Schädlingsbefall und einen umfassenden Modernisierungsbedarf. Positiv ist der Anschluss ans Glasfasernetz.
- Die Außenanlagen sind ebenfalls wichtig. Pluspunkte gibt es für einen gepflegten Garten und zusätzliche Ab- und Unterstellmöglichkeiten wie Garagen, Carports oder Gartenhäuser.
- Als Gutachter prüfe ich vor Ort und anhand eines Energieausweises die Dämmung und mache mir ein Bild von der Energieeffizienz des Hauses. Gute Werte wirken sich positiv auf den Verkehrswert aus.
Vor einem Immobilienkauf
5 Risiken, die Sie kennen sollten
Der Kauf einer Immobilie, sei es ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück, kann ein großer Schritt sein, der viele Vorteile verspricht. Doch gleichzeitig gibt es auch Risiken, die es zu beachten gilt. Nachfolgend erfahren Sie die wichtigsten Risiken beim Immobilienkauf, wie Sie die Gefahren beim Erwerb einer Immobilie minimieren können.
Risiko 1: Versteckte Mängel
Eines der größten Risiken beim Immobilienkauf sind versteckte Mängel. Das können beispielsweise Schäden an der Bausubstanz, an den Leitungen oder an der Elektrik sein. Wenn Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie daher unbedingt eine gründliche Begutachtung durch einen Bausachverständigen durchführen lassen. Dieser kann Ihnen mögliche Mängel aufzeigen und Ihnen eine realistische Einschätzung des Zustands der Immobilie geben. Auf diese Weise sorgen Sie dafür, dass etwaige vorhandene Mängel beweisrechtlich gesichert werden und Sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung etwas in der Hand haben, um die mangelhafte Leistung nachweisen zu können.
Risiko 2: Lage und Umgebung
Ein weiteres Risiko beim Immobilienkauf ist die Lage und die Umgebung. Eine Immobilie in einer schlechten Lage oder in einer unattraktiven Umgebung kann sich negativ auf den Wert der Immobilie auswirken. Auch wenn Sie selbst nicht planen, die Immobilie wieder zu verkaufen, sollten Sie bedenken, dass eine schlechte Lage oder Umgebung auch Einfluss auf Ihre Lebensqualität haben kann. Gelegentlich kommt es vor, dass Immobilienbesitzer unerwartet ihren Grundbesitz verkaufen müssen, da sich zum Beispiel die Lebensumstände verändert haben oder sonstige unvorhergesehene Umstände eingetreten sind. In solchen Fällen ist es relevant, ob die zu verkaufende Immobilie in einer attraktiven Lage und Umgebung liegt.
Risiko 3: Kosten für Renovierungen und Sanierungen
Beim Kauf einer Immobilie sollten Sie auch die Kosten für Renovierungen und Sanierungen im Blick behalten. Oftmals sind ältere Immobilien sanierungsbedürftig und erfordern größere Investitionen. Diese Kosten sollten Sie bei Ihrer Finanzierung mit einplanen, um später nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Anderenfalls kann schnell eine Schuldenspirale drohen.
Risiko 4: Finanzierung
Ein weiteres Risiko beim Immobilienkauf ist die Finanzierung. Wenn Sie eine Immobilie kaufen, die Sie sich eigentlich nicht leisten können, oder wenn Sie eine zu hohe monatliche Finanzierungsrate vereinbaren, können Sie ebenfalls schnell in eine finanzielle Notlage geraten. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Finanzen realistisch einschätzen und sich nicht von zu hohen Kreditangeboten verleiten lassen. Eine zu hohe Belastung kann auch dazu führen, dass Sie Ihre monatlichen Raten nicht mehr zahlen können und die Immobilie in Gefahr gerät, zwangsversteigert zu werden.
Risiko 5: Vertragsabschluss
Beim Vertragsabschluss gibt es ebenfalls einige Risiken zu beachten. Sie sollten einen notariellen Kaufvertragsentwurf vor der Unterzeichnung aufmerksam lesen und gründlich prüfen.
Häufig finden sich in solchen Verträgen versteckte Klauseln, die zu erheblichen Benachteiligungen führen können.
Wurde der Vertrag unterzeichnet, können Sie später nicht ohne Weiteres wieder einen Rückzieher machen. Tückisch ist, dass die Kaufvertragsentwürfe regelmäßig für juristische Laien schwer verständlich sind und dadurch bestimmte Risiken, die für den Käufer nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind, schnell übersehen werden können.
Es empfiehlt sich daher, Immobilienkaufverträge vor der notariellen Beurkundung von einem erfahrenen Anwalt oder einer erfahrenen Anwältin gründlich prüfen zu lassen. Dadurch können nachteilige Klauseln aufgespürt und bei Bedarf in Ihrem Interesse angepasst werden.
Denn der Verkäufer kann Ihnen nicht einseitige die vertraglichen Vereinbarungen aufzwingen. Es bedarf stets einer Einigung über den Vertragsinhalt. Hierfür ist es essenziell, seine Rechte und Pflichten als Käufer zu kennen und vorab geprüft zu haben.
Rechtsprechung und Urteile
In der Vergangenheit gab es einige Urteile, die für Käufer von Immobilien von Bedeutung sind. So hat beispielsweise der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Verkäufer von Immobilien dem Käufer Schadensersatz leisten muss, wenn er ihm bekannte Mängel verschwiegen hat (Az. V ZR 44/10). Auch hat der BGH festgestellt, dass ein Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis zurückerstatten muss, wenn er eine falsche Wohnflächenangabe gemacht hat (Az. V ZR 168/12). Neben diesen beiden Urteilen gibt es unzählige weitere Entscheidungen, die sich mit den Rechten und Pflichten von Käufer und Verkäufer im Zusammenhang mit Immobilienkaufverträgen bereits beschäftigt hat.
Von der Hausbesichtigung bis zum Hauskauf
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