Gewährleistungsverfolgung
Gewährleistungsverfolgung
bei Privat- und Gewerbeimmobilien
Treten Mängel bzw. Bauschäden während der Gewährleistungsfrist auf, sind viel Details zu beachten um den Gewährleistungsanspruch durchzusetzen bzw. diesen nicht zu verlieren.
Meine Leistungspalette als Bausachverständiger:
- Formal richtig verfasste und datierte Mängelrüge in schriftlicher Form mit Fotodokumentation
- Genaue Beschreibung der Mängelsymptome
- Angemessene Fristsetzung der Mängelbeseitigung
- Qualitätssicherung während der Mängelbeseitigung
Nutzen Sie mein 20-jähriges internationales Know-how als Sachverständiger bei Gewährleistungsverfolgung!
Gewährleistungsrechte nach der Bauabnahme
Der Unternehmer muss alle auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten beseitigen.
In den meisten Fällen ist es abzuraten Ursachenermittlung (z. B. durch Bauteilöffnungen) durchzuführen, dennoch müssen Beanstandungen klar und nachvollziehbar beschrieben werden.
Mängelanzeigen sollten unverzüglich angezeigt werden und keinesfalls versucht werden, selbst die Mängel zu beseitigen.
Einsatz von modernsten zerstörungsfreien Messgeräten.
Falls erforderlich bzw. bei Verdachtsmomenten kommen nachfolgende Messgeräte Einsatz:
- Feuchtemessgeräte (Oberflächenfeuchte) mit max. Eindringtiefe bis 5 cm,
- relative Luftfeuchte,
- Raumtemperatur,
- Bauteiltemperatur
- Wärmebildkamera (bei geeigneten Witterungsverhältnisse,)
- Endoskop mit einer Reichweite bis 5 m
- Entfernungsmesser
- Rissweitenschablone
- Zollstock
- Winkelmesser
- Wasserwaage
- Kleinwerkzeuge
Vor- und Nachbearbeitung des Auftrages
- Sichtung nachfolgender (soweit vorhanden bzw. erforderlich) Unterlagen
- Baubeschreibung, Abnahmeprotokoll, Ansichten, Schnitt- und Grundrisszeichnungen – vorab per E-Mail
- Weitere Bauunterlagen – Sichtung vor Ort
- Erstellung eines Mängelprotokolls
- Die Prüfung erfolgt nach den zurzeit gültigen anerkannten Regeln der Technik am Tag der Bauabnahme, DIN, Wu-Richtlinien, DAfStb und Sachverstand
Intensivbegehung im Innen- und Außenbereich
Visuelle Begutachtung aller sichtbaren Bauteile.
z. B. Malerarbeiten, Sichtmauerwerk, Betonoberflächen, Fassaden, Türen, Fenster, Dachflächen, Bodenbeläge, Fliesen, Innentüren, Zimmererarbeiten, Treppen, Geländer, Klempnerarbeiten, befestigte Flächen der Außenanlagen, Holzarbeiten und Metallbauarbeiten.
Sofern gewünscht bzw. vorhanden, werden Garagen und sonstige Nebengebäude in die Begutachtung einbezogen.
gerne telefonisch unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:
Oder schreiben Sie mir einfach eine E-Mail: sv@sachverstaendigercremer.de