Immobilienschäden
Immobilienschäden & Immobilienmängel
Ein Sachverständiger/Gutachter für Immobilien ist immer dann die richtige Adresse, wenn Sie sich in Ihren Entscheidungen hinsichtlich der baulichen Maßnahmen unsicher fühlen, weil es Ihnen an Sachkenntnis fehlt oder weil Sie eine zweite Meinung einholen möchten. Mein Sachverständigenbüro für Immobilienschäden in Magdeburg hat einen anderen, einen fachlichen Blickwinkel und wird gemeinsam mit ihnen den einen oder anderen Lösungsweg entwickeln.
Die Rechtsprechung weitet die Offenlegungspflichten des Immobilien-Verkäufers stetig aus. Die Verkäufer tun also gut daran, Mängel offen anzusprechen.
Beurteilung von Wohnraumschäden
durch Bausachverständige
Bei unsachgemäßer Ausführung von Renovierungsarbeiten ist es nicht immer notwendig gleich ein teures selbstständiges Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Vielmehr sollte dem ausführenden Unternehmen klar dargelegt werden, dass die Ausführung so nicht in Ordnung ist. Ausreichend ist hier regelmäßig eine gutachterliche Stellungnahme.
Nachweißführung
Bei der Errichtung von eigengenutzten Wohnimmobilien, kann immer dann ein Problem entstehen, wenn dies entweder von einem Bauträger erworben wird oder wenn das Bauwerk schlüsselfertig über einen so genannten Generalunternehmer errichtet wird. In diesem Fällen ist es so, dass der eigentliche Bauherr keinen eigenen Vertreter auf der Baustelle hat, der seine Interessen vertritt. Hier ist der Einsatz eines unabhängigen Sachverständigen ratsam.
Gewährleistungscheck
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Wohnraummängel die innerhalb der Gewährleistungsfrist (bei Wohngebäuden regelmäßig 5 Jahre) auftreten nicht dem Unternehmer/ Bauträger gemeldet werden und somit auch nicht auf Kosten des Unternehmers beseitigt werden. Es ist daher ratsam, das Bauwerk rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist durch mein Sachverständigenbüro begehen zu lassen.
Überprüfung der Wohnflächen
Gemäß regelmäßiger Rechtsprechung liegt ein Mangel in der Sache vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% von der vertraglichen Wohnfläche abweicht. Hier kann ich ihnen als Bausachverständiger behilflich sein und eine Messurkunde über die tatsächliche Größe der zu vermietenden Flächen erstellen.
gerne telefonisch unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:
Oder schreiben Sie mir einfach eine E-Mail: sv@sachverstaendigercremer.de